Künstliche Mineralfasern

Was sind Künstliche Mineralfasern?

Künstliche Mineralwollen werden aus Stein-, Glas- oder früher Schlackeschmelzen hergestellt. Hierbei wird der flüssige Stein / das flüssige Glas durch Dampf oder Druckluft zerstäubt oder auf schnell drehende Stahlscheiben aufgegossen, wo die Schmelze zentrifugal weggeschleudert wird:

Wann können Künstliche Mineralfasern gefährlich werden?

Künstliche Mineralwolle kann gefährlich werden, wenn das Material Staub freisetzen kann. Das kann aufgrund der geringen Bindemittelanteile sein, oder aufgrund von Bearbeitung. Wird mineralwollhaltiger Staub eingeatmet, können die Fasern nur schwer wieder ausgeschieden werden und können Krebs auslösen. Um die Staubfreisetzung zu minimieren, wird Glaswolle und Steinwolle Öl oder Kunstharz beigemengt. Allerdings können diese Stoffe ihrerseits allergen wirken. Wird Glas- oder Steinwolle über 200 °C erhitzt, verbrennt das Anti- Staubungsmittel und diese Fasern werden besonders schnell und stark frei.

Statt Zuckerschmelze Glas nehmen und Sie erhalten Glaswolle

Wo können Künstliche Mineralfasern auftauchen?

Bilderstrecke Künstliche Mineralfasern in Gebäuden

Wie ist der Umgang mit Künstlichen Mineralfasern geregelt?

Man unterscheidet zwischen „alter“ und „neuer“ Mineralwolle. Alte Mineralwolle wurde bis 1996 verwendet und ist krebserzeugend. Das Inverkehrbringen alter Mineralwolle ist seit dem 01.06.2000 laut Gefahrstoff- Verordnung verboten. Danach in Verkehr gebrachte Mineralwolle ist die „neue“ Mineralwolle. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass sie sich mit einer Halbwertzeit von maximal 40 Tagen in der Lunge auflöst. Damit gilt sie als biolöslich und nicht krebserzeugend.

Optisch müssen sich alte und neue Mineralwolle nicht unterscheiden. Daher wird, ohne weitere Untersuchung, alle Mineralwolle, die vor 1996 eingebaut wurde, als krebserzeugend eingestuft. Für alte, krebserzeugende Mineralwolle gibt es keine Sanierungsverpflichtung, aber Umgangsvorschriften. Der Stand der Technik zum Umgang mit alter Mineralwolle ist in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 521 dargestellt, der Umgang mit neuer Mineralwolle in der TRGS 500.

Beide Vorschriften kennen, anders als bei Asbest, keine Sachkundekurse. Dennoch wird in vielen Ausschreibungen eine solche Sachkunde gefordert. Daher hat das Umweltinstitut Offenbach einen „Sachkundekurs“ für Mineralwolle im Angebot, der mit einem „Sachkunde- Zeugnis“ endet (https://www.umweltinstitut.de/Themen/1/Asbest_TRGS_519+521__EKAS/227/Faserst%C3%A4ube_-_Erlangung_der_qualifizierten_Fachkunde_nach_TRGS_521_mit_Asbestsanierung_TRGS_519_Anlage_3.html)

Der Umgang mit Mineralwolle und die Schutzmaßnahmen richten sich nach der Expositionshöhe bei den Arbeiten. Hierbei werden drei Expositionsszenarien dargestellt.

Da es keine Beziehung zwischen einer Exposition und dem Risiko gibt, sind die Grenzen der Expositionskategorien nach technischen Überlegungen gesetzt. In welcher Expositionssituation befinde ich mich den konkret auf meiner Baustelle? Das ist sehr einfach aus zwei Tabellen ablesbar, die sich am Ende der TRGS 521 befinden und alle denkbaren Arbeiten an Mineralwolle umfassen. In der Tabelle 2 kann man dann die dazu gehörigen Arbeitsschutzmaßnahmen ablesen. Übrigens: bei Mineralwolle gibt´s keine Schleusen, Unterdruckhaltung, Freimessungen wie bei Asbest und maximal P2- Masken.

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