Environmental Due Diligence

Unter Environmental Due Diligence (EDD), übersetzt in etwa: „Prüfung auf mögliche Umweltrisiken“ versteht man eine Untersuchung einer Liegenschaft oder eines Industriebetriebes vor Verkauf /1/. Der potentielle Käufer besichtigt das Kaufobjekt und sein Gutachter nimmt dabei alle Schadstoffpotentiale in der Bausubstanz durch Inaugenscheinnahme ohne Beprobung und Verifizierung der Verdachtsmomente auf. Eine Abschätzung der Sanierungskosten für die vermuteten Gebäudeschadstoffe, aber auch Altlasten basiert hierauf.

In einem „Data Room“ befinden sich alle Firmenunterlagen. Auch dort darf der Gutachter alle Unterlagen einsehen und abschätzen, ob z.B. die jetzige Produktion aufgrund legislativer Vorgaben in der Zukunft weitergeführt werden kann. Hierbei darf der Gutachter im Data Room keinerlei Aufzeichnungen anfertigen. Er muss seine gutachterliche Einschätzung, auch in Bezug auf die Vollständigkeit der vom Verkäufer vorgelegten Akten darlegen.

Die EDD endet mit einer Kostenaufstellung, was die Sanierung der potentiell schadstoffhaltigen Bausubstanz kosten könnte und seiner Einschätzung zur zukünftigen Produktion im Hinblick auf behördliche Einschränkungen. Die Summe ist dann Teil der Verkaufsverhandlungen.

In den USA gibt es hierzu eine Norm, die ASTM E 1527 Standard Practice for Environmental Site Assessments Phase I Environmental Site Assessment Process, die mit ihren weiteren Normen hier angewandt werden kann.

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