Asbest
Was ist Asbest?
Asbest ist ein faserförmiges, natürliches Gestein. Es wird meist in Tagebauen gewonnen, durch Zerstoßen und Zerzupfen aufbereitet und wolleartiges Material verwendet. Vor Jahren wurden sechs Mineralien als Asbest definiert: ein Weißasbest (Chrysotil) und fünf Hornblenden (Krokydolit; Amosit, Tremolit, Anthophyllit und Aktinolith). Andere, faserförmige Hornblenden, die z.T. ähnliche Eigenschaften haben, sind nicht unter dem Begriff Asbest subsummiert worden.
Asbest hat wertvolle Eigenschaften: nicht brennbar, nicht verrottend, nicht elektrisch leitend, sehr zugfest (ähnlich wie Stahl), chemisch schwer angreifbar – das macht ihn für die Industrie breit anwendbar. Allerdings ist die negative Eigenschaft von Asbest, einer der sehr stark krebserzeugenden Substanzen zu sein. Dennoch hat Asbest eine weite Verbreitung bekommen und wird in vielen Ländern weiterhin abgebaut und verwendet. Große Asbestvorkommen haben Russland und China und von dort kommen immer wieder Produkte, die Asbest enthalten, zu uns auf den Markt.
Asbesterz (Chrysotil)
Asbestzement
Wann kann Asbest gefährlich werden?
Asbestprodukte werden in schwach gebundene Materialien (Beispiel: Asbeststricke), fest gebundene Asbestmaterialien (Beispiel: Asbestzement, Flexplatten) und Materialien mit hohem Asbestfaserfreisetzungspotential bei handwerksüblicher Bearbeitung (Beispiel: Wandanstriche) unterteilt.
Asbest kann gefährlich werden, wenn das Material Staub freisetzen kann. Das kann aufgrund der geringen Bindemittelanteile sein, oder aufgrund von Bearbeitung. Wird asbesthaltiger Staub eingeatmet, können die Fasern nur schwer wieder ausgeschieden werden und können Krebs auslösen.
Wo kann Asbest auftauchen?
Asbestzement enthält ca. 10-15 % Asbest. Hier bewirkt der Asbest eine große Bruchfestigkeit. Das erste Patent für Asbestzement wurde 1900 an Ludwig Hatschek in Österreich erteilt. Er nannte sein Produkt „Eternit“. Asbestzement hat ein geringes Flächengewicht (12 kg/m²) bei Dachplatten „Berliner Welle“, ist unverrottbar, schützt vor Flugfeuer und ist preisgünstig, so dass es kein anderes Material gibt, mit dem man so günstig ein Dach decken kann. Architekten waren begeistert. Es wurden Zeitschriften gegründet, in denen die Architekten ihre neuen Entwürfe vorgestellt haben (Asbestzement- Revue, Eternitpost). Um sich einen Überblick zu verschaffen, wo überall Asbest auftauchen kann, kann man den Ersatzstoff- Katalog für Asbestprodukte aus den 1980er Jahren ansehen (https://www.dguv.de/medien/ifa/de/fac/asbest/pdf/asbest_10.pdf). Das Werk hat 10 Bände und darin sind alle asbestverarbeitenden Betriebe gelistet und der jeweilige Sachstand im Hinblick auf die Verwendung von Asbest bzw. Ersatzstoffen.
Alle Asbestprodukte in einem Gebäude zu finden, ist schwierig und bedarf viel Erfahrung. Um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen, gibt es aber auf den Hompages vieler Kollegen so genannte „Asbesthäuser“, Hausmodelle, in denen typische Einbauorte und asbesthaltige Materialien dargestellt sind. Ich empfehle hierbei das Asbesthaus der SUVA in der Schweiz, das wie ein Videospiel aufgebaut ist und mit ansprechender Grafik Erfolge bei der Suche honoriert: https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/asbest/asbesthaus#/house. Hat´s Spaß gemacht?
Eine Untersuchung auf Asbest im Gebäude ist allerdings Spezialistensache. Zwar gibt es einen universitären Ausbildungsgang Schadstoffgutachter nach VDI/GVSS 6202, Blatt 20, aber noch hat kein Student diesen Ausbildungsgang fertig absolviert. Alle Schadstoff- Gutachter heute haben sich die Kenntnisse selbst beigebracht und entsprechend gemischt sind die Kenntnisse der Kollegen. Auch gibt es eine Norm, wie ein Gebäude auf Asbest zu untersuchen ist (die VDI/GVSS 6202, Blatt 3), aber die Anzahl der danach erforderlichen Proben und das erforderliche „Gutachterwissen“ schränken die Anwendung der Norm stark ein.
Die IBUK GmbH bietet Ihnen an, konkret auf Ihr Bauvorhaben zugeschnitten, ein Angebot für eine Schadstoffuntersuchung zu machen und die Untersuchung durchzuführen.
Wie ist der Umgang mit Asbest geregelt?
Seit Oktober 1993 ist über das Chemikaliengesetz das Inverkehrbringen von Asbest (mit Ausnahmen) verboten. Zuvor wurden bereits weitere Asbestverwendungen eingeschränkt.
Der Umgang mit Asbest ist wegen des allgemeinen Verbotes auf Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI- Arbeiten) begrenzt worden. Alles, was nicht „ASI“ ist, ist demnach verboten, z.B. Fotovoltaik oder Thermo- Solaranlagen auf Asbestzementdächer. Wie man mit schwach gebundenen Asbestprodukten umgehen kann, beschreibt die Asbest- Richtlinie, Teil des Landes- Baurechts. Der „Stand der Technik“ im Umgang mit Asbest wird in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 beschrieben. Schutzmaßnahmen richten sich hierbei nach der Höhe der Asbestfreisetzung.
Das so genannte Expositions- Risiko- Konzept definiert hierbei Expositionen mit niedrigem Risiko, mittlerem Risiko und Gefahrenbereiche in der Art einer Ampel. Danach wählt man die Art der Arbeiten aus.
Die Art der Arbeiten regelt auch die Anforderung an die ausführende Firma:
- Arbeiten unter 10.000 F/m³: Unternehmensbezogene Anzeige bei BG und Gewerbeaufsichtsamt, Sachkunde (1 Aufsichtsführender) mindestens Q1E (Anlage 10 der TRGS 519)
- Arbeiten im Bereich bis 100.000 F/m³: Unternehmensbezogene Anzeige bei BG und Gewerbeaufsichtsamt, Sachkunde (1 Aufsichtsführender, vor Ort anwesend) mindestens Anlage 4 der TRGS 519, Anmeldung der Arbeiten bei > 100 m² 7 Tage vor Beginn, < 100 m² am Ausführungstag spätestens
- Arbeiten über 100.000 F/m³: Firmenzulassung nach GefStoffV, Anl. 1, Ziffer 2.4.2 (4), 2 Sachkundige (1 Aufsichtsführender, vor Ort anwesend) nach Anlage 3 der TRGS 519, Anmeldung der Arbeiten bei 7 Tage vor Beginn
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